Kinder- und Jugendschutz in Finnland
- Bis zu welchen Alter gilt man als Kind und Jugendlicher?
- Regelungen zum Aufenthalt auf öffentlichen Plätzen
- Regelungen zum Aufenthalt in Gaststätten und Diskos
- Regelungen zu Nachtbars, Nachtclubs, Spielhallen, gefährlichen Orten
- Abgabe und Genuss von Alkohol
- Beschränkungen bei öffentlichen Filmveranstaltungen
- Rauchen in der Öffentlichkeit
- Zugang zu Internetcafés
- Bestimmungen zum Mitführen von Waffen
- Bestimmungen zu sexuellen Kontakten
- Regelungen zur Arbeit von Jugendlichen im Ausland
- Hilfreiche Institutionen bei Problemen
- Nützliche Internetseiten
- Weitere Informationen
Gemäß Lastensuojelulaki 13.4.2007/417 (Kinderfürsorgegesetz 13.4.2007/417 [Übers. v. Verf.]), ist ein Kind eine Person unter 18 Jahren und als „junge Person“ werden diejenigen unter 21 Jahren bezeichnet. Entsprechend Finish Youth Act 72/2006 (Jugendgesetz 72/2006 [Übers. v. Verf.]) sind Jugendliche, Personen unter 29 Jahren.
Ist der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen (Straßen, Parks etc.) Kindern und Jugendlichen ohne Begleitung der Eltern oder Erziehungsberechtigten gestattet?
Ist der Aufenthalt in Gaststätten und die Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen (Diskotheken) Kindern und Jugendlichen gestattet?
Gaststätten:
Kindern ist der Aufenthalt in Gaststätten erlaubt. Die Abgabe von Alkohol an Personen unter 18 Jahren ist verboten.
Tanzveranstaltungen:
Die einzige Beschränkung, die diese Art von Plätzen betrifft, ist das Ausschankverbot alkoholischer Getränke an Personen unter 18 Jahren.
Ist Kindern und Jugendlichen der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben oder an jugendgefährdenden Orten (z.B. an Drogenumschlagplätzen oder an Orten, an denen sich Prostituierte aufhalten) gestattet? Ist Kindern und Jugendlichen der Besuch öffentlicher Spielhallen gestattet?
Nachtbars, Nachtclubs:
Nach Alkoholilaki 1143/1993, § 24 (§ 24 Alkoholgesetz 1143/1993 [Übers. v. Verf.]), ist Personen unter 18 Jahren der Aufenthalt in Bars und Nachtclubs, in denen Alkohol ausgeschenkt wird, nicht gestattet.
Jugendgefährdende Orte:
Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen.
Spielhallen:
Gemäß dem Arpajaislaki 1047/2001, § 15 (§ 15 Lotteriegesetz 1047/2001 [Übers. v. Verf.]), ist Personen unter 18 Jahren der Besuch öffentlicher Spielhallen verboten. Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nicht an Spielautomaten spielen. Sollten sie von einem erwachsenen Familienmitglied begleitet werden, ist ihnen das Spielen erlaubt. Spielautomaten sollten an überwachten Plätzen aufgestellt werden (§ 16 Lotteriegesetz).
Ist die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche oder der Verzehr durch Kinder und Jugendliche verboten?
Der Verkauf hochprozentiger alkoholischer Getränke ist für Personen unter 20 Jahren verboten. Personen ab 18 Jahren können „leichte alkoholische Getränke“ erwerben (§ 24 Alkoholgesetz).
Der Verkauf von Produkten mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,8 Volumenprozenten Ethylalkohol ist an Personen unter 18 Jahren verboten (§ 24 Alkoholgesetz).
Entsprechend kuvaohjelmien tarkastamisesta 775/2000 (Gesetz zur Klassifikation audivisueller Programme 775/2000 [Übers. v. Verf.]) gibt es 5 unterschiedliche Kategorien:
·S für alle geeignet
·K-7 ab 7 Jahre
·K-11 ab 11 Jahre
·K-15 ab 15 Jahre
·K-18 ab 18 Jahre
Mit diesen Einschränkungen wird jedoch flexibel umgegangen: Wenn das Kind 2 Jahre jünger ist als die vorgesehene Beschränkung und von einer erwachsenen Person über 18 Jahren begleitet wird, ist es möglich, dass das Kind den Film sehen darf. Diese Regel gilt nicht für Filme ab 18.
Es gibt keine Regelung über das Rauchen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.
Entsprechend Laki toimenpiteistä tupakoinnin vähentämiseksi 13.8.1976/693, § 10 (§ 10 Gesetz vom 13.8.1976/693 über Maßnahmen zur Reduzierung des Rauchens [Übers. v. Verf.]), ist der Verkauf von Tabakwaren an Minderjährigen jedoch verboten.
Ist der Zugang zu Internet-Cafés Kindern und Jugendlichen gestattet?
Wie werden Kinder und Jugendliche dort vor jugendgefährdenden Inhalten geschützt?
Der Zugang ist Kindern und Jugendlichen erlaubt. Es gibt keine allgemeingültigen Programme, die Kinder und Jugendliche vor gefährlichen Seiten im Internet schützt.
Das Programm "Finnish Internet Awareness” ist Teil des europäischen Netzwerkes insafe für ein sicheres Internet. Das Programm setzt sich mit zahlreichen Aktivitäten wie Kampagnen, Schulungen oder einer hotline für eine sichere Nutzung des Internets ein. Ziel ist es unter anderem eine Helpline für Kinder einzurichten, unter der sie Erfahrungen austauschen können und Unterstützung bei Problemen erhalten.
Siehe auch: http://www.mll.fi/mll/toiminta/projektit/fia/
Welche Bestimmungen gibt es bezüglich des Mitführens von Messern, Kampfgeräten (Pfeil und Bogen, Degen etc.) und Waffen?
Gemäß Järjestyslaki 612/2003, § 10 (§ 10 Gesetz über die öffentliche Ordnung 612/2003 [Übers. v. Verf.]) sind das Tragen und der Besitz von Waffen, die anderen Personen schaden können, in der Öffentlichkeit verboten. Die Abgabe von Luftgewehren und Harpunenkanonen an Minderjährige ist ohne die Einwilligung eines Erziehungsberechtigen nicht erlaubt (§ 11 Gesetz über die öffentliche Ordnung).
Gemäß Penal Code(rikoslain muuttamisesta) Chapter 20 Section 6 Sexual abuse of a child § 1-4 (Kapitel 20 Abschnitt 6 § 1-4 Strafgesetzbuch 1998/563 [Übers. v. Verf.]), sind sexuelle Kontakte mit Personen unter 16 Jahren strafbar.
Es gilt als Verbrechen, sexuelle Beziehungen mit einer Person unter 16 Jahren haben.
Strafgesetzbuch, Kapitel 20 Abschnitt 6Sexual Missbrauch eines Kindes (563/1998):
1. Eine Person, die
(1) Geschlechtsverkehr mit einem Kind unter sechzehn Jahren hat,
(2) durch Berühren oder auf andere Weise eine sexuelle Handlung an einem Kind unter 16 Jahre ausführt, der zufolge seine/ihre Entwicklung beeinträchtigt,
(3) oder ihm/ihr eine Handlung im Sinne des Absatzes (2) zufügt, wird wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe von höchstens vier Jahren verurteilt werden.
2. Jedoch wird ein Akt der in Absatz (1) beschrieben ist, nicht als sexueller Missbrauch eines Kindes eingestuft, wenn es keinen großen Unterschied im Alter oder der geistigen und körperlichen Reife der beteiligten Personen gibt.
3. Eine Person kann auch für sexuellen Missbrauch eines Kindes verurteilt werden, wenn er/sie eine Tat begeht, die im Sinne von Absatz (1) mit einer Person über sechzehn, aber jünger als achtzehn Jahre alt ist, wenn der Täter ein Elternteil des Kindes ist. Oder aber auch, wenn der Täter im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt und in vergleichbarer Position zu einem Elternteil ist.
4. Der Versuch ist strafbar.
Welche Beschränkungen gibt es, wenn ausländische Jugendliche kurzzeitig gegen Bezahlung arbeiten wollen, um ihre Reisekasse aufzubessern?
Ab welchem Alter ist es ihnen gestattet zu arbeiten?
Gibt es die Möglichkeit der sogenannten "Working Holiday"?
Jugendliche ab 14 Jahren (es ist auch ausreichend, wenn sie im selben Jahr 14 Jahre alt werden) können vorübergehend angestellt werden. Diese Arbeit kann maximal 6 Monate dauern und sollte, sofern möglich, in den Schulferien verrichtet werden. Jugendliche können auch neben der Schule arbeiten gehen. In diesem Fall sollte die Arbeit „leicht“ sein und nur für einen kurzen Zeitraum andauern. Es bestehen keine Möglichkeiten betreffend „Working Holiday“.
Finnische Arbeitsämter sind Teil des „EURES Beschäftigungs-Austausch-System“ (EURES employment exchange system) der Europäischen Kommission. Das Programm bietet Beratung, Information und eine Beschäftigungs-Austausch-Dienstleistung für diejenigen an, die Jobs im europäischen Ausland suchen. Es beinhaltet ebenso ein Forum, indem Arbeitgeber offene Stelle ausschreiben.
An wen/welche Einrichtung(en) können Jugendliche sich bei auftretenden Problemen in Ihrem Land wenden?
Notruf: 112
Polizei: 10022
Childrens'- ja young people's help-line (Lasten ja nuorten puhelin)
→ bietet Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen per Telefon: 0800-120 400
Criminal offer-services (Rikosuhripäivystys) Telefon: 0203-16116
Krisentelefon (Crises help-line: Nuorten kriisipisteen kriisipuhelin) Telefon: 09-7535 121
Informationen in verschieden Situationen:
http://www.kompassi.lasipalatsi.fi/?_lang_id=EN
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Krogiuksentje 4
00340 Helsinki
Tel.: 094558 0
Fax: 0945858258
In Notfällen (Bereitschaftsdienst) Tel.: 0505636546
Siehe auch: http://www.helsinki.diplo.de/Vertretung/helsinki/de/Startseite.html
Central Union for Child Welfare in Finland (Finnischer Zentralverband der Kinderfürsorge):
http://www.lskl.fi/showPage.php?page_id=38
Büro des Ombudsmann für Kinder (Lapsiasiainvaltuutetun toimisto)
http://www.lapsiasia.fi/en/frontpage
The Mannerheim League for Child Welfare
Gesetze findet man auf folgender website:
Quellen:
Ministerium für Bildung, Abteilung Jugendpolitik der Republik Finnland (08/2009)
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